Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungs- und Veranstaltungsverträge der VITA-Ferienresidenz Neu Kaliß
des Vereins für Integrative Therapeutische Angebote – VITA e. V. Berlin
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Gästezimmern, Ferienwohnungen und sonstigen Unterkunftseinheiten zur Beherbergung sowie für die Überlassung von Veranstaltungsräumen und alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der VITA-Ferienresidenz Neu Kaliß des Vereins für Integrative Therapeutische Angebote – VITA e. V. Berlin, Heerstraße 12–14, 14052 Berlin, in der Ferienresidenz, Straße des Friedens 9, 19294 Neu Kaliß (nachfolgend „VITA-Ferienresidenz“ genannt).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Direktbuchungen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem direktem Weg als auch für Buchungen über externe Buchungsplattformen, soweit dort keine abweichenden Bedingungen wirksam einbezogen wurden.
- Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen, insbesondere Booking.com, gelten ergänzend die dort ausgewiesenen Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen gehen die auf der jeweiligen Buchungsplattform wirksam vereinbarten Bedingungen für den konkreten Buchungsvorgang vor.
- Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt im Rahmen dieser Bedingungen insbesondere die Begriffe Gastaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag, Hotelzimmervertrag, Ferienwohnungsvertrag und Unterkunftsvertrag. Soweit Veranstaltungsräume überlassen werden, gelten diese Bedingungen entsprechend für den Veranstaltungsraumüberlassungsvertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Ferienwohnungen, Räume oder Flächen sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Beherbergungs- oder Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der VITA-Ferienresidenz in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, abbedungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB. Bei Veranstaltungen gilt der buchende Kunde zugleich als Veranstalter, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Individuelle Vereinbarungen und schriftlich bestätigte Angebote der VITA-Ferienresidenz gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
- Bei Direktbuchungen kommt der Vertrag durch die Annahme des Buchungs- oder Vertragsantrags des Kunden durch die VITA-Ferienresidenz zustande. Macht die VITA-Ferienresidenz dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebotes durch den Kunden zustande. Die Buchung soll in Textform bestätigt werden. Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen richtet sich der Vertragsschluss nach den jeweiligen Buchungsprozessen und Bedingungen der Plattform.
- Vertragspartner sind der Verein für Integrative Therapeutische Angebote – VITA e. V. Berlin als Betreiber der VITA-Ferienresidenz und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht oder bestellt, haftet der Kunde zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der VITA-Ferienresidenz eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt oder sich die Haftung aus den Umständen ergibt.
- Alle Ansprüche des Kunden gegen die VITA-Ferienresidenz verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig spätestens in drei Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in zehn Jahren ab der Pflichtverletzung.
- Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VITA-Ferienresidenz oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gelten ebenfalls nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die VITA-Ferienresidenz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Unterkunftseinheiten, Veranstaltungsräume und vereinbarten Leistungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei Direktbuchungen gelten die auf der Website oder im individuellen Angebot der VITA-Ferienresidenz dargestellten Leistungen. Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen richten sich die Leistungen nach den dort dargestellten Angeboten und Bedingungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterkunftsüberlassung, Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise der VITA-Ferienresidenz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der VITA-Ferienresidenz gegenüber Dritten. Bei Direktbuchungen gelten die auf der Website oder im individuellen Angebot angegebenen Preise und Zahlungsbedingungen. Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen gelten die dort angezeigten Preise, Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, Kurabgaben, Gästebeiträge, Tourismusabgaben oder vergleichbare Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sein können. Bei Änderung gesetzlicher Steuern oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen.
- Die Preise können von der VITA-Ferienresidenz geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Personen, Zimmer, Ferienwohnungen, Veranstaltungsräume, Leistungen oder der Aufenthalts- beziehungsweise Veranstaltungsdauer wünscht und die VITA-Ferienresidenz diesen Änderungen zustimmt.
- Rechnungen der VITA-Ferienresidenz ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die VITA-Ferienresidenz berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden, kurzfristigen Buchungen, Gruppenbuchungen, Veranstaltungsbuchungen oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die VITA-Ferienresidenz berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der VITA-Ferienresidenz aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen der VITA-Ferienresidenz, abrufbar unter: https://ferienresidenzneukaliss.de/datenschutzerklaerung/
IV. Rücktritt des Kunden, Stornierung, Nichtanreise
- Für Direktbuchungen gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Stornierungsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Für Buchungen über externe Buchungsplattformen gelten vorrangig die im jeweiligen Buchungsprozess angezeigten Stornierungsbedingungen der Plattform.
- Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht oder die VITA-Ferienresidenz der Vertragsaufhebung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Sofern zwischen der VITA-Ferienresidenz und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der VITA-Ferienresidenz auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der VITA-Ferienresidenz in Textform ausübt.
- Für Stornierungen von gebuchten Zimmern, Ferienwohnungen oder sonstigen Unterkunftseinheiten gelten bei Direktbuchungen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierung 14 bis 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des Aufenthalts berechnet.
- Bei Stornierung 7 bis 2 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag werden 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des Aufenthalts berechnet.
- Bei Stornierung 1 Kalendertag vor dem vereinbarten Anreisetag, am Anreisetag oder bei Nichtanreise werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises des Aufenthalts berechnet.
- Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der VITA-Ferienresidenz in Textform. Soweit die VITA-Ferienresidenz die gebuchte Unterkunftseinheit anderweitig vermieten kann, werden die dadurch erzielten Einnahmen sowie ersparte Aufwendungen angerechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der VITA-Ferienresidenz kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist. Der VITA-Ferienresidenz bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Für Veranstaltungen und die Überlassung von Veranstaltungsräumen gelten vorrangig die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Stornierungsbedingungen. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann die VITA-Ferienresidenz bei Rücktritt des Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt pauschal bei Rücktritt ab 30 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin 50 %, ab 14 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin 75 % und ab sieben Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin 90 % der vereinbarten Raummiete beziehungsweise des vereinbarten Mindestumsatzes. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde oder Gast die gebuchte Unterkunft, den gebuchten Veranstaltungsraum oder die vereinbarten Leistungen ohne rechtzeitige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt (No Show).
V. Rücktritt der VITA-Ferienresidenz
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist die VITA-Ferienresidenz in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Unterkunftseinheiten oder Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der VITA-Ferienresidenz innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der VITA-Ferienresidenz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die VITA-Ferienresidenz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Die VITA-Ferienresidenz ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere von der VITA-Ferienresidenz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wesentlich erschweren;
- Unterkunftseinheiten oder Veranstaltungsräume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, insbesondere hinsichtlich der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit, des Aufenthaltszwecks oder des Veranstaltungszwecks;
- die VITA-Ferienresidenz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der VITA-Ferienresidenz oder des VITA e. V. Berlin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der VITA-Ferienresidenz zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen I. Ziffer 5 vorliegt;
- die vereinbarte oder zulässige Personenanzahl überschritten wird oder eine Überbelegung droht;
- der Kunde oder dessen Gäste gegen wesentliche Hausregeln, Sicherheitsbestimmungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
- Bei berechtigtem Rücktritt der VITA-Ferienresidenz entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Bereitstellung, Nutzung und Rückgabe der Unterkunftseinheiten und Räume
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Ferienwohnungen oder Räume, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Unterkunftseinheiten stehen dem Kunden frühestens ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine frühere Bereitstellung vereinbart wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkunftseinheiten der VITA-Ferienresidenz spätestens um 10:00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Rückgabe vereinbart wurde. Danach kann die VITA-Ferienresidenz für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tagespreises, ab 18:00 Uhr 100 % des aktuell gültigen Tagespreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden auf eine verlängerte Nutzung werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist.
- Veranstaltungsräume stehen dem Kunden nur während der vertraglich vereinbarten Nutzungszeiten zur Verfügung. Aufbau-, Abbau- und Reinigungszeiten sind nur dann eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die gebuchten Unterkunftseinheiten und Räume dürfen nur mit der vereinbarten beziehungsweise zulässigen Personenzahl genutzt werden. Eine Überbelegung ist nicht gestattet.
- Die VITA-Ferienresidenz ist eine Unterkunft in ruhiger, naturnaher Lage. Der Kunde und seine Gäste haben auf andere Gäste, Anwohner und die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Gesetzliche Ruhezeiten und etwaige Hausregeln sind einzuhalten.
- Das Rauchen ist in den Innenräumen nicht gestattet. Bei Verstößen kann die VITA-Ferienresidenz Reinigungs-, Lüftungs- und Ausfallschäden geltend machen.
- Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung der VITA-Ferienresidenz gestattet. Die VITA-Ferienresidenz kann die Aufnahme von Haustieren von Art, Größe, Anzahl und Verhalten des Tieres abhängig machen sowie ein zusätzliches Entgelt oder eine zusätzliche Reinigungspauschale verlangen. Der Kunde haftet für alle durch mitgebrachte Tiere verursachten Schäden und Verunreinigungen.
- Kostenfreie Parkplätze, Fahrradabstellmöglichkeiten oder sonstige Abstellflächen werden, soweit vorhanden, ohne Begründung eines Verwahrungsvertrags zur Verfügung gestellt. Eine Bewachung oder Verwahrung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigen Zugangsmedien ist der VITA-Ferienresidenz unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie für erforderliche Sicherungsmaßnahmen, insbesondere den Austausch von Schließanlagen, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
VII. Besondere Regelungen für Veranstaltungen, Gruppen und Fremdleistungen
- Der Kunde hat der VITA-Ferienresidenz den Zweck, den Ablauf und die voraussichtliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung auf Anfrage vollständig mitzuteilen. Wesentliche Änderungen, insbesondere hinsichtlich Teilnehmerzahl, Veranstaltungsart, Zeiten, technischer Anforderungen oder Sicherheitsfragen, bedürfen der Zustimmung der VITA-Ferienresidenz.
- Der Kunde ist für das Verhalten seiner Gäste, Teilnehmer, Dienstleister und sonstigen Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen, Brandschutzbestimmungen, Ruhezeiten und Hausregeln eingehalten werden.
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke, die Nutzung der Küche, der Einsatz externer Caterer oder sonstiger externer Dienstleister sowie die Nutzung des Gartens, Grillplatzes oder Außenbereichs sind nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung gestattet.
- Für behördliche Genehmigungen, Anmeldungen, GEMA-Gebühren, urheberrechtliche Erlaubnisse, Sperrzeitverkürzungen oder sonstige für die Veranstaltung erforderliche Erlaubnisse ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Dekorationen, Aufbauten, technische Einrichtungen oder sonstige eingebrachte Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der VITA-Ferienresidenz angebracht oder eingebracht werden. Fluchtwege, Brandschutzeinrichtungen, Türen, Fenster und technische Anlagen dürfen nicht verstellt, beschädigt oder beeinträchtigt werden.
- Nach Ende der Veranstaltung sind mitgebrachte Gegenstände unverzüglich zu entfernen und die genutzten Räume und Flächen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände können auf Kosten des Kunden entfernt und gelagert werden. Die VITA-Ferienresidenz haftet für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände nur nach Maßgabe von VIII.
- Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude, Räumen, Ausstattung, Inventar, Außenanlagen und sonstigem Eigentum der VITA-Ferienresidenz, die durch ihn, seine Gäste, Teilnehmer, Dienstleister oder sonstige Dritte aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
VIII. Haftung der VITA-Ferienresidenz
- Die VITA-Ferienresidenz haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die VITA-Ferienresidenz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die VITA-Ferienresidenz nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der VITA-Ferienresidenz auftreten, wird die VITA-Ferienresidenz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie Störungen und Schäden unverzüglich mitzuteilen.
- Für eingebrachte Sachen haftet die VITA-Ferienresidenz gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem gesetzlich vorgesehenen Betrag. Für Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und sonstige Wertsachen gelten die gesetzlichen Haftungsgrenzen. Wünscht der Gast die Einbringung oder Aufbewahrung von Sachen mit besonderem Wert, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung mit der VITA-Ferienresidenz.
- Für auf dem Grundstück abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder, E-Bikes, Anhänger oder sonstige Gegenstände haftet die VITA-Ferienresidenz nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen, soweit kein gesonderter Verwahrungsvertrag geschlossen wurde.
IX. Social Booking und Sonderkonditionen
- Gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Träger können auf Anfrage Sonderkonditionen erhalten. Ein Anspruch auf Gewährung bestimmter Rabatte oder Sonderkonditionen besteht nur, wenn diese von der VITA-Ferienresidenz ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
- Sonderkonditionen gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit und nur für den jeweils bestätigten Buchungsvorgang. Sie sind nicht nachträglich auf bereits bestehende Buchungen anwendbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die VITA-Ferienresidenz kann die Gewährung von Sonderkonditionen von einem geeigneten Nachweis der Gemeinnützigkeit, Trägereigenschaft oder Vereinsstruktur abhängig machen.
X. Hinweis zum Widerrufsrecht
- Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, soweit es sich bei den angebotenen Leistungen um Verträge zur Erbringung von Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt.
- Dies gilt entsprechend für Verträge über Veranstaltungen und damit verbundene Dienstleistungen, soweit diese für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vereinbart werden.
XI. Hausordnung
- Für den Aufenthalt in der VITA-Ferienresidenz gilt ergänzend eine Hausordnung. Diese ist Bestandteil des Vertrags und wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt beziehungsweise ist, soweit veröffentlicht, online einsehbar.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und seine Mitreisenden, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer und sonstigen Personen aus seinem Verantwortungsbereich entsprechend zu informieren.
XII. Kaution und Sicherheitsleistung
- Die VITA-Ferienresidenz ist berechtigt, bei Buchungen eine angemessene Kaution oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Ferienwohnungen, Gruppenbuchungen, Veranstaltungsbuchungen, längeren Aufenthalten oder erhöhtem Schadensrisiko.
- Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen der VITA-Ferienresidenz, insbesondere wegen Beschädigungen, außergewöhnlicher Verschmutzungen, Schlüsselverlust, nicht bezahlter Zusatzleistungen oder sonstiger Pflichtverletzungen des Kunden.
- Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunftseinheit oder des Veranstaltungsraums und nach Prüfung etwaiger Ansprüche. Die VITA-Ferienresidenz ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.
XIII. Reinigung, Wäsche und ordnungsgemäße Nutzung
- Die Endreinigung ist bei der Buchung von Gästezimmern im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Für Ferienwohnungen wird eine einmalige Endreinigungspauschale erhoben. Die Höhe der Endreinigung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der VITA-Ferienresidenz beziehungsweise nach der im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder auf der jeweiligen Buchungsplattform ausgewiesenen Angabe.
- Bettwäsche und Handtücher sind im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.
- Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Wäschewechsel gegen Entgelt erfolgen. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste beziehungsweise nach individueller Vereinbarung.
- Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, unsachgemäßer Nutzung oder Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die VITA-Ferienresidenz vor, zusätzliche Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten zu berechnen.
- Die Unterkunft ist vom Kunden in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Küchen, Gemeinschaftsküchen, Geschirr, Geräte und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und nach Nutzung in einem angemessenen Zustand zurückzugeben.
XIV. Keine Teilnahme an der außergerichtlichen Streitbeilegung
Die VITA-Ferienresidenz Neu Kaliß beziehungsweise der Verein für Integrative Therapeutische Angebote – VITA e. V. Berlin nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.
XV. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Buchungsbestätigung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungsort für Beherbergungs- und Veranstaltungsleistungen ist Neu Kaliß. Zahlungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Berlin.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: April 2026

